Teilnahmebedingungen

Voraussetzung zur Teilnahme an unseren Kursen ist die Anerkennung unserer Teilnahmebedingungen. Diese regeln Punkte wie:

1.Anmeldung

Die Anmeldung zu einer Freizeit erfolgt ausschließlich online auf der Internetseite von Cremona Activities (www.cremona-activities.de). Mit Absenden der Anmeldung bieten Sie als Anmelder Cremona Activities den Abschluss eines Vertrages über die beschriebene Leistung verbindlich an. Vertragsinhalt sind die von Cremona Activities veröffentlichte Leistungsbeschreibung, der Text dieser Teilnahmebedingungen und ggfs. weitere, von Cremona Activities vermerkte Informationen auf dem Online-Anmeldeformular. Übersteigt die Anzahl der vorliegenden Anmeldungen die Zahl der verfügbaren Plätze, so werden die nachfolgenden Anmeldungen auf eine Warteliste gesetzt. Jede Anmeldung wird von Cremona Activities bestätigt, unabhängig davon, ob der Anmeldende in der Liste der möglichen Teilnehmer geführt wird oder einen Wartelistenplatz erhält.
Der Vertrag mit Cremona Activities kommt zustande, wenn der Platz endgültig zugeteilt wird. Diese Zuteilung geschieht bei Anmeldungen, die auf der Liste der möglichen Teilnehmer geführt werden ohne Rückfrage in Form einer Teilnahmebestätigung. Nachrücker von der Warteliste werden informiert, sobald ein Platz verfügbar ist. Bevor ein Teilnahmeplatz zugeteilt werden kann, muss jedoch erst eine Bestätigung der Annahme des Teilnehmerplatzes vorliegen. Weicht der Inhalt der angebotenen Leistung vom Inhalt der ursprünglichen Leistungsbeschreibung ab, welche dem Vertrag zugrunde liegt, so wird der Anmeldende hiervon schriftlich benachrichtigt. Der Vertrag kommt auf der Grundlage der neuen Leistungsbeschreibung zustande, wenn Sie als Anmelder nicht innerhalb von 10 Tagen schriftlich widersprechen. Ein Recht auf Teilnahme besteht nicht.

2. Zahlung

Für die von Cremona Activities ausgeschriebenen oder veranstalteten Programme gelten die folgenden Zahlungsbedingungen:
o Der Veranstaltungspreis ist in voller Höhe spätestens zum Datum des ausgewiesenen Anmeldeschlusses dieses Programm auf das Konto der Cremona-Activities zu überweisen bzw. wird per Lastschrift eingezogen.
o Es ist ausdrücklich vereinbart, dass erst mit Eingang des Kurspreises auf das Konto der Cremona- Activities die Anmeldung berücksichtigt wird.
Cremona Activities ist berechtigt, die Leistung zu verweigern, wenn sich der Anmeldende mit der Zahlung des vollständigen Veranstaltungspreises, z.B. durch mangelnde Deckung des Kontos, in Verzug befindet. Für nicht eingelöste, zurücklaufende Lastschriften werden dem Anmeldenen von Cremona Activities € 15 in Rechnung gestellt. Für Anmeldungen, welche nach dem ausgewiesenen Anmeldeschluss erfolgen, wird eine Nachmeldegebühr von € 5 erhoben.

3. Stornierung

Bei einem Rücktritt von eintägigen Programmen erfolgt keine Rückerstattung, es sei denn der Teilnehmer weist nach, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei einem Rücktritt ab ursprünglich ausgeschriebenem Anmeldeschluss bis zu 3 Monaten vor dem Beginn mehrtägiger Programme werden 30,- EUR Gebühr für die Bearbeitung des Rücktritts fällig. Bei einem Rücktritt bis zu 30 Tagen vor Programmbeginn werden 50% des Veranstaltungspreises von Cremona Activities zurückerstattet.
Sofern durch den Rücktritt die Mindestteilnehmerzahl unterschritten wird oder bei Stornierungen innerhalb von 30 Tagen vor Programmbeginn wird der gesamte Veranstaltungspreis fällig. Eine verlängerte Anmeldefrist begründet keine Fristenverlängerung für eine kostenlose Stornierung. Die Rückerstattungen erfolgen bargeldlos unter Abzug der genannten Beträge bzw. Anteile über die vom Anmeldenden angegebene Bankverbindung.
Die meisten Veranstaltungen sind auf eine Mindestteilnehmerzahl abgestimmt. Wird die in der Leistungsbeschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist Cremona Activities berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall werden die von den Teilnehmern entrichteten Beträge in voller Höhe zurückbezahlt.

4. Programmänderungen und Abweichungen

Cremona Activities ist berechtigt, das Programm aus Sicherheitsgründen in Teilen oder ganz abzuändern oder zu stornieren, insbesondere bei mangelndem Können der Programmteilnehmer oder anderen unvorhersehbaren Umständen.

5. Haftung

• Cremona Activities haftet für die Richtigkeit der Beschreibung aller angebotenen Dienstleistungen, für eine gewissenhafte Programmvorbereitung und Abwicklung, jedoch nicht für unerlaubte Handlungen, Unterlassungen und grobes Verschulden der Erfüllungsgehilfen, wie auch nicht für unvorhersehbare Mängel, Sportunfälle, Beschädigungen, Unregelmäßigkeiten und Verlust.
• Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.
• Eine Haftung durch Cremona Activities für eigenes Verschulden oder Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters oder der Erfüllungsgehilfen vor.
• Externes Personal (z.B. externe Veranstalter, Hotelbetreiber) sind keine Erfüllungsgehilfen von Cremona Activities. Insofern entfällt eine Haftung durch den Veranstalter.
• Die Teilnehmer haben den Weisungen des Veranstaltungsleiters Folge zu leisten, ansonsten handeln sie auf eigene Gefahr.
• Desgleichen haftet Cremona Activities nicht bei „höherer Gewalt“ (z.B. schlechte Witterung und technische Probleme). Schadensersatzansprüche entstehen nur insoweit, als sie durch die Haftpflichtversicherung von Cremona Activities gedeckt sind.
• Cremona Activities haftet nicht für Eigentumsverletzungen oder -verlust von eingebrachten Gegenständen der Teilnehmer sowie bei Verspätungen der Transportmittel.
• Bei Leihmaterial haftet die ausleihende Person im Falle von Beschädigung in Folge von unsachgemäßer Handhabung sowie bei Verlust für den Schaden.

6. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung des Veranstalters ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so gelten diese Vorschriften auch für die Beschränkung der Haftung von Cremona-Activities gegenüber dem Teilnehmer. Weitergehende Ansprüche gegen Cremona-Activities, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen.

7. Ordnungswidrigkeiten

Für die Einhaltung von Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und sonstigen Vorschriften sind die Teilnehmer selbst verantwortlich. Bestehen bei einem Teilnehmer vor Beginn des Programmes meldepflichtige oder andere ernsthafte, insbesondere ansteckende, Erkrankungen, ist der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten verpflichtet, Cremona Activities unverzüglich zu informieren und die Reise zu stornieren. Andernfalls wird von Cremona Activities umgehend der Rücktransport zu den Erziehungsberechtigten veranlasst. Alle Kosten und Nachteile hieraus, gehen zu Lasten des Teilnehmers bzw. dessen Erziehungsberechtigten.

8. Fehlverhalten und vorzeitiger Rücktransport von Teilnehmern

Den Anweisungen des Betreuungs- und Aufsichtspersonals ist am Veranstaltungsort und während der An- sowie Abreise seitens der Teilnehmer unbedingt Folge zu leisten. Aus der Nichtbefolgung der Anweisungen abgeleitete Ansprüche Dritter gegen Cremona Activities gehen zu Lasten des Teilnehmers bzw. dessen Erziehungsberechtigten.
Cremona Activities oder dessen Betreuer sind berechtigt, bei wiederholtem und/oder vorsätzlichem Fehlverhalten eines Teilnehmers diesen von der weiteren Teilnahme des Programms auszuschließen, bei minderjährigen Veranstaltungsteilnehmern deren Erziehungsberechtigte zu verständigen und den vorzeitigen Rücktransport zu den Erziehungsberechtigten zu veranlassen. Alternativ kann dessen unverzügliche Abholung vom Veranstaltungsort durch einen Erziehungsberechtigten selbst oder durch eine autorisierte Person vereinbart werden.
Alle im Zusammenhang mit einem vorzeitigen Rücktransport eines Teilnehmers für Cremona Activities entstehenden Kosten werden vom Anmeldenden unverzüglich und in voller Höhe nach Rechnungslegung durch Cremona Activities erstattet. Noch nicht erbrachte Teile der vertraglich vereinbarten Leistung verfallen und können nicht gegen die Rechnung von Cremona Activities über die Kosten des vorzeitigen Rücktransports aufgerechnet werden.

9. Fotografieren und Filmen

Mit dem Zustandekommen des Vertrages stimmen Sie der Nutzung von Bild-, Ton- und Filmmaterial für Publikations- und Werbezwecke von Cremona-Activities ausdrücklich zu, es sei denn dem wurde ausdrücklich bei der Anmeldung widersprochen.

10. Versicherungen

Die Teilnehmer sind über Cremona Activities weder kranken- noch unfallversichert. Cremona Activities empfiehlt generell den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung für den angemeldeten Teilnehmer und deren Erziehungsberechtigten, den Abschluss einer privaten Unfallversicherung sowie den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese können im Internet abgeschlossen werden.

11. Datenschutz

Mit der Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass Cremona Activities Ihre Daten für eigene Zwecke (Werbung, Informationen über neue Angebote usw.) verwenden kann. Der Anbieter gibt Ihre Daten nicht an Dritte weiter.

Bitte lesen Sie die Teilnahmebedingungen vor der Anmeldung sorgfältig durch. Für Fragen stehen wir jederzeit telefonisch unter 089-45453220 oder E-Mail zur Verfügung.